Ein weiterer wichtiger Schritt in Richtung Projekt-Realsierung: Die gutachterliche Äußerung des Genossenschaftsverbandes liegt vor.
Wällermarkt | 23.03.2021

Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Genossenschaftsgesetzes wird jede eingetragene Genossenschaft vom Genossenschaftsverband geprüft. Dazu ist ein Beitritt zum Prüfungsverband erforderlich. Mit Datum 23. März 2021 wurde der Wäller Markt eG die Bescheinigung zur Zulassung zum Beitritt in den Prüfungsverband erteilt. Um diese Bescheinigung zu erlangen, wurde seitens des Genossenschaftsverbands der Businessplan einer kritischen Prüfung unterzogen. Für die Initiatoren des Projekts, die Vorstände der Genossenschaft und die Mitglieder des Aufsichtsrates ist dies eine weitere Bestätigung, dass man auf dem richtigen Weg ist.


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