Gemäß § 11 Abs. 2 Nr. 3 des Genossenschaftsgesetzes wird jede eingetragene Genossenschaft vom Genossenschaftsverband geprüft. Dazu ist ein Beitritt zum Prüfungsverband erforderlich. Mit Datum 23. März 2021 wurde der Wäller Markt eG die Bescheinigung zur Zulassung zum Beitritt in den Prüfungsverband erteilt. Um diese Bescheinigung zu erlangen, wurde seitens des Genossenschaftsverbands der Businessplan einer kritischen Prüfung unterzogen. Für die Initiatoren des Projekts, die Vorstände der Genossenschaft und die Mitglieder des Aufsichtsrates ist dies eine weitere Bestätigung, dass man auf dem richtigen Weg ist.
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5. Generalversammlung der Wäller Markt eG
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Wäller Markt eG ist Mitglied im Bundesverband der Regionalbewegung e.V.
Wäller Markt eG im Dialog mit der regionalen Politik
Regional einkaufen – aber warum?
Erstausgabe "wällermarkt Markt-Geflüster" erscheint Mitte Juli 2023
wällermarkt startet Gutscheinsystem für den ganzen Westerwald
Landtagspräsident Hendrik Hering gibt Startschuss zum wällermarkt
MdB Martin Diedenhofen im Dialog mit den Initiatoren des wällermarkt
Ermutigende Umfrage-Ergebnisse für den wällermarkt
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Verbandsgemeinde Hachenburg fördert das Projekt wällermarkt mit einem Zuschuss
Stadt Hachenburg unterstützt wällermarkt
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VG Betzdorf-Gebhardshain fördert wällermarkt
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